Die E-Rechnung

Ab dem 01.01.2025 müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten werden können.
(Verarbeiten bedeutet, eine revisionssichere Ablage für 10 Jahre).

Bei der E-Rechnung handelt es sich um eine Rechnung in einem elektronischen, strukturierten
Format, das der europäischen Norm entsprechen muss. (Gängige Formate: ZUGFeRD oder XRechnung).
Eine lediglich auf elektronischem Weg (per E-Mail) versendete Rechnung im PDF-Format, ist
keine elektronische Rechnung. Auch eine Papierrechnung, erstellt mit einem
Rechnungsschreibungsprogramm, ist keine elektronische Rechnung.

Bis Ende 2026 dürfen zwischen Unternehmen weiterhin auch Papierrechnungen ausgetauscht
werden und können Rechnungen als PDF per Mail versandt werden, allerdings muss sich der
Rechnungsempfänger mit diesem Vorgehen einverstanden erklären.

Das Entscheidende am Wissen ist, dass man es beherzigt und anwendet.